Wahlarzt

Wahlarzt- Was bedeutet das ?

Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen. Dies bedeutet keinerlei Einschränkungen durch die Krankenkassen und eine besonders individuelle und sorgfältige Betreuung, basierend auf den neuesten Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Kosten der Behandlung müssen Sie vorerst selbst tragen.

Kostenrückerstattung

Sofern Sie bei der ÖGK versichert sind, können wir gerne die Honorarnote direkt bei der Krankenkassa für Sie einreichen.
Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich. Im Regelfall sind es 80% dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die Behandlung erhalten hätte.
Wir bemühen uns um die maximale Kostenrückerstattung.

Privatarzt/Wahlarzt – Versicherung

Es gibt die Möglichkeit eine Privatarzt-Versicherung abzuschließen. Diese Versicherung übernimmt meist sämtliche Restkosten nach Refundierung durch die Sozialversicherung. Üblicherweise werden auch alternativmedizinische Heilmethoden und Arzneimittelkosten von der Versicherung bezahlt. Genauere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Anbietern.

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