Wahlarzt- Was bedeutet das ?
Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen. Dies bedeutet keinerlei Einschränkungen durch die Krankenkassen und eine besonders individuelle und sorgfältige Betreuung, basierend auf den neuesten Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Kosten der Behandlung müssen Sie vorerst selbst tragen.
Kostenrückerstattung
Die Einreichung der Honorarnote bei der zuständigen Krankenkassa übernehmen wir gerne für Sie. Dies erfolgt von unserer Seite Ende des Monats. Bis zur Kostenrefundierung dauert es dann zirka 4 Wochen.
Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich. Im Regelfall sind es 80% dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die Behandlung erhalten hätte.
Wir bemühen uns um die maximale Kostenrückerstattung.
Privatarzt/Wahlarzt – Versicherung
Es gibt die Möglichkeit eine Privatarzt-Versicherung abzuschließen. Diese Versicherung übernimmt sämtliche Restkosten nach Refundierung durch die Sozialversicherung. Üblicherweise werden auch alternativmedizinische Heilmethoden und Arzneimittelkosten von der Versicherung bezahlt. Genauere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Anbietern.